CAMPO-PENSION: Fremdenzimmer in Lilienfeld an der Via-Sacra – die Bezirkshauptstadt im Traisental

3180 Lilienfeld , Niederösterreich

€ 720.000,00

Zimmer
12
Badezimmer
Wohn-/Nutzfläche
576,00 m²
Grundstück
1.747,00 m²
Terrasse/Balkon
Pool
Garten
Parken

Beschreibung

In unmittelbarer Nähe des Bahnhofes der Bezirkshauptstadt Lilienfeld liegt die Pension Karolina. Das Haus besteht aus einer Garage mit dahinter liegendem Technikraum im ebenerdigem Kellergeschoß mit ca. 24. m2. Im darüber liegendem Erdgeschoß sind 6 Fremdenzimmer mit Dusche und WC neu eingebaut worden. Im Obergeschoß gibt es 4 Kleinwohnungen mit Küchenblock, Bad und WC sowie 2 Arbeiterzimmer. Das Objekt wurde saniert und die Zimmer dem neuesten Stand angepasst. Die Vermietung der Fremdenzimmer erfolgt über die Plattform booking.com und so sind die Zimmer gut ausgelastet. Der große Vorraum soll noch als Frühstücksraum fertig ausgebaut werden, Kaffee- und Getränkeautomat sind schon vorhanden.

Die Gesamtfläche des vermietbaren Wohnraumes beträgt ca. 576 m2.

Die bebauten Flächen weisen die Flächenwidmung BK aus, gekuppelte Bebauung in der BK II mit 50 Prozent Bebauungsdichte. 

Bei konkretem Interesse können auch gerne die Zahlen der derzeitigen Vermietung bekannt gegeben werden. 

Lilienfeld ist geprägt durch das große Stift und als Bezirkshauptstadt auch Sitz von sämtlichen Ämtern und Behörden. Als weiteres Wahrzeichen gilt der Muckenkogel mit dem Spitzbrand. Auch die Wiege des alpinen Skisportes liegt in Lilienfeld und wurde durch Matthias Zdarsky geprägt. Ein ausgezeichnetes Wander-, Rad- und Mountainbike Wegenetz ist vorhanden und zahlreiche Schutzhütten verwöhnen ihre Gäste. Auch der Pilgerweg von Wien nach Mariazell, die Via Sacra, führt durch Lilienfeld und so mancher Pilger ruht sich hier von den Strapazen aus. 

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Ausstattung

  • Bad: , Dusche
  • Küche: Küche vorhanden?, Pantry
  • Boden: , Fliesen
  • Heizung: , Fernwärme, Zentralheizung
  • Befeuerung: , Fern, Holz
  • Stellplatzart: Stellplatzart, Freiplatz
  • Möbliert
  • TV: Kabel / Sat / TV
  • Angeschl. Gastronomie: Kantine Cafeteria
  • Dachform: , Satteldach
  • Bauweise: , Massiv

Infrastruktur & Kartenansicht

Schule
Geschäft
Bäckerei
Einkaufszentrum
Apotheke
Doktor
Postamt
Restaurant
Bar
Café
Park
Fitnessstudio
Busstation
U-Bahn-Station
Zugstation
Flughafen

Kostenaufstellung & Eckdaten

Energieausweis & Dokumente

Kostenaufstellung

  • Kaufpreis: € 720.000,00
  • Eckdaten

  • Objektart: Gastgewerbe, PENSIONEN
  • Nutzungsart: Wohnen
  • Vermarktungsart: Kauf
  • Grundstücksfläche: 1.747,00m²
  • Wohnfläche: 576,00m²
  • Kellerfläche: 24,00m²
  • Zimmeranzahl: 12,00
  • Etagen: 0
  • Lift: Nein
  • Garagenplätze: Freiplatz
  • Boden: Fliesen
  • Heizung: Fern, Holz
  • Heizungsverteilung: Fernwärme, Zentralheizung
  • Kostenaufstellung & Eckdaten

    Energieausweis & Dokumente

    Heizwärmebedarf

    Gesamtenergie Effizienz

    Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

    MaklerIn Foto

    Karl Teicher

    Region St. Pölten

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    Weitere Informationen Österreich

    Wir ersuchen um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Sie vorab bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Sie diese Punkte bestätigen müssen.

    Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Verkäufer der zu vermittelnden Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.

    Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen.
    Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/
    Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen.

    Bei dem Erwerb einer Immobilie in Österreich fallen folgende Nebenkosten an:

    • Grunderwerbssteuer 3,5 %
    • Grundbuchseintrag 1,1 %
    • Maklergebühren: 3 % + 20 % USt

    Da es sich um ein Maklerangebot handelt, gelten die Bedingungen der Landesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Ein entsprechendes Informationsblatt wird dem Exposé beigelegt.

    Ihre eingegebenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme über Campo Real und deren Immobilien-Partner in den Regionen verwendet. Weiters werden diese nicht für Werbezwecke missbraucht und Sie können jederzeit um eine Entfernung Ihrer Daten bitten.

    Beachten Sie, dass nur seriöse und vollständig ausgefüllte Formulare, mit angehakter Zustimmungen abgesendet und bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir behalten uns das Recht uns auch telefonisch bei Ihnen zu melden.

    Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

    Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

    Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

    Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

    Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.