CAMPO-MIETE: Getrennt begehbare 2-Zimmer mit Gartenbenutzung

3433 Königstetten , Niederösterreich

Miete: € 800,03/Monat

Zimmer
2
Badezimmer
1
Wohn-/Nutzfläche
70,00 m²
Grundstück
Terrasse/Balkon
Pool
Garten
Parken
1

Beschreibung

Diese sonnige Wohnung mitten in Königstetten eignet sich für Singles, Pärchen und auch als WG.

Die Räume sind zentral begehbar und mit Laminat bzw. Granit im Bad, die Fenster mit elektrischen Außenrollos, ausgestattet:
2 Zimmer mit ca. 17,5 m² und ca. 16,3m²
Küche ca. 13m² mit Sitzplatz
Vorraum ca. 14m² mit Wandverbau
Bad mit Eckwanne und Waschmaschine ca. 6,6m²
WC getrennt, ca. 2 m² mit Handwaschbecken

1 PKW Abstellplatz  im Innenhof
Der Obstgarten steht zum Sonnenbaden oder fürs eigene Kräutergartl zur Verfügung
Die Fenster der Wohnung sind straßenseitig

Vermietet wird mindestens 4 Jahre mit Option zur Verlängerung
 

Lage:
Königstetten liegt am Südrand des Tullnerfeldes, ca. 8,4km von Tulln entfernt, ca. 15km nach Klosterneuburg.
Einkaufsmöglichkeiten (Billa und Unimarkt) sowie Heurigenbetriebe sind vor Ort.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Ausstattung

    Infrastruktur & Kartenansicht

    Schule
    Geschäft
    Bäckerei
    Einkaufszentrum
    Apotheke
    Doktor
    Postamt
    Restaurant
    Bar
    Café
    Park
    Fitnessstudio
    Busstation
    U-Bahn-Station
    Zugstation
    Flughafen

    Kostenaufstellung & Eckdaten

    Energieausweis & Dokumente

    Kostenaufstellung

  • Betriebskostenak.: € 8.53/Monat
  • Betriebskostenak.: € 85.3/Monat
  • Heizkostenak.: € 8.53/Monat
  • Gesamtbelastung: € 800,03 Miete/Pacht
  • Eckdaten

  • Objektart: Wohnung,
  • Nutzungsart: Wohnen
  • Vermarktungsart:
  • Wohnfläche: 70,00m²
  • Zimmeranzahl: 2,00
  • Badezimmer: 1,00
  • Toiletten: 1,00
  • Lift: Nein
  • Kostenaufstellung & Eckdaten

    Energieausweis & Dokumente

    Heizwärmebedarf

    A++

    10 kWh/m²a

    A+

    30 kWh/m²a

    A

    30-50 kWh/m²a

    B

    50-75 kWh/m²a

    C

    86.9 kWh/m²a

    D

    100-130 kWh/m²a

    E

    130-160 kWh/m²a

    F

    160-200 kWh/m²a

    G

    200-250 kWh/m²a

    H

    > 250 kWh/m²a

    *HWB Wert

    86.9 kWh/m² pro Jahr

    Gesamtenergie Effizienz

    Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

    MaklerIn Foto

    Iris Wiedermayer

    Geschäftsführung

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    Weitere Informationen Österreich

    Wir ersuchen um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Sie vorab bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Sie diese Punkte bestätigen müssen.

    Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Verkäufer der zu vermittelnden Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.

    Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen.
    Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/
    Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen.

    Bei dem Erwerb einer Immobilie in Österreich fallen folgende Nebenkosten an:

    • Grunderwerbssteuer 3,5 %
    • Grundbuchseintrag 1,1 %
    • Maklergebühren: 3 % + 20 % USt

    Da es sich um ein Maklerangebot handelt, gelten die Bedingungen der Landesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Ein entsprechendes Informationsblatt wird dem Exposé beigelegt.

    Ihre eingegebenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme über Campo Real und deren Immobilien-Partner in den Regionen verwendet. Weiters werden diese nicht für Werbezwecke missbraucht und Sie können jederzeit um eine Entfernung Ihrer Daten bitten.

    Beachten Sie, dass nur seriöse und vollständig ausgefüllte Formulare, mit angehakter Zustimmungen abgesendet und bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir behalten uns das Recht uns auch telefonisch bei Ihnen zu melden.

    Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

    Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

    Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

    Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

    Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.